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© Manfred Smolik 2003-07

 

 
Die Finanzprokuratur

Die Finanzprokuratur

Die Finanzprokuratur

Singerstraße 17-19, A-1011 Wien
Tel. +43-(0)1-51439


Die offizielle Homepage der Finanzprokuratur findet man unter:
http://www.finanzprokuratur.at


Auf Grund des Prokuratursgesetz vom 12.9.1945, Staatsgesetzblatt Nr. 172, wurde die Finanzprokuratur wiedererrichtet (zur Rechtslage: Kremser in Kremser, Anwalt und Berater der Republik*, 1 ff; zur Geschichte: Peschorn in Kremser a.a.O. 15 ff). Sie vertritt die Republik Österreich und andere in § 2 Abs 1 ProkG aufgezählte Rechtsträger vor den ordentlichen Gerichten in Zivilrechtssachen obligatorisch, d. h. es kommt ihr das ausschließliche Vertretungsrecht zu. Bestimmte andere Rechtsträger und juristische Personen werden fakultativ, also auf Ersuchen vertreten. Diese könnten auch Anwälte betrauen. Die rechtliche Beratung und das Einschreiten vor dem Verfassungsgerichtshof, vor dem Verwaltungsgerichtshof sowie vor den Verwaltungsbehörden ist gegenüber allen Mandanten fakultativ und ohne Ausschließlichkeitsrecht. Die Finanzprokuratur wird ganz überwiegend durch ihre eigenen Bediensteten tätig, sie kann mit ihrer Vertretung aber auch Rechtsanwälte und - soweit kein Anwaltszwang besteht - Organe anderer öffentlicher Dienststellen betrauen. Die Finanzprokuratur vertritt ihre Mandanten auch vor dem Europäischen Gerichtshof.

*)

Anwalt und Berater der Republik

Festschrift zum 50. Jahrestag der Wiedererrichtung der österreichischen Finanzprokuratur
Manfred Kremser (Hrsg.). - Wien: Orac, 1995, ISBN 3-7007-0741-X


Länderübersicht:

Vertretung in gerichtlichen Verfahren und rechtliche Beratung des Staates in anderen Ländern, der Finanzprokuratur entsprechende Einrichtungen:

  • Australien - Der Attorney General ist ebenso wie in den USA gleichzeitig Justizminister. Ihm zur Seite steht der Solicitor General. Die Australischen Bundesstaaten haben diese System auch übernommen (Government Solicitor's Office's).

  • Belize - Die ehemalige britische Kolonie hat nach britischem Muster den Attorney General eingerichtet.

  • Botswana - Auch der afrikanische Staat bedient sich nach britischem Muster des Attorney General, wobei die "Civil Litigation Division" für zivilrechtliche Angelegenheiten zuständig ist.

  • Brasilien - in Brasilien gibt es die Advocacia-Geral da União.

  • Brunei - Auch im Sultanat von Brunei gibt es den Attorney General.

  • Europäische Union - Der juristische Dienst der Kommission der Europäischen Gemeinschaften steht im Range einer Generaldirektion. Die Vertretung der Europäischen Gemeinschaften vor dem EuGH erfolgt ausschließlich durch den juristischen Dienst der Kommission. Falls die Europäischen Gemeinschaften vor Gerichten der Mitgliedstaaten geklagt werden, vertritt ebenfalls der juristische Dienst der Kommission und nicht etwa die fachlich zuständige Generaldirektion.

  • Falkland - Auch hier vertritt der Attorney General die Interessen des Staates.

  • Fiji - Auch in Fidji gibt es den Attorney General.

  • Frankreich - Die Agence judiciaire du Trèsor ist das allgemeine Vertretungsorgan des Staates für vermögensrechtliche Streitsachen vor den ordentlichen Gerichten. Organisatorisch ist die Agence ein behördliches, mit Beamten besetztes Anwaltsbüro im Rahmen des Wirtschafts- und Finanzministeriums.

  • Großbritannien - Im Vereinigten Königreich werden die Aufgaben vom Attorney General und vom Treasury Solicitor wahrgenommen

  • Indonesien - Hat den Kejaksaan Agung.

  • Irland - Der vom Premierminister ernannte Attorney General hat ständig Juristen als Mitarbeiter zur Seite. Er betreut ausschließlich Zivilrechtsangelegenheiten.

  • Italien - Die Avvocatura dello Stato genießt in Italien eine verfassungsrechtliche Sonderstellung und ist unmittelbar dem Ministerpräsidenten unterstellt.

  • Kanada - Der Attorney General ist ebenso wie in den USA gleichzeitig Justizminister. Ihm zur Seite steht ebenso der Solicitor General.

  • Kenia - Auch hier bedient man sich des Attorney General

  • Liechtenstein - Der Rechtsdienst ist Rechtsberater der Regierung; erstattet Rechtsgutachten und Entscheidungsentwürfen für die Regierung; arbeitet, begutachtet und Bereinigt Rechtsvorschriften; gibt das Landesgesetzblatt heraus; vertritt u. a. die Regierung vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden; und wirkt bei Verhandlungen mit ausländischen Staaten und Internationalen Organisationen mit.

  • Malaysia - Bedient sich nach britischem Muster des Jabatan Peguam Negara

  • Mauritius - Auch hier bedient man sich des Attorney General nach britischem Muster.

  • Mexiko - Hier vertritt die Procuraduría General de la República die zivilrechtlichen Interessen des Staats.

  • Portugal - Die Procuradoria-Geral da República nimmt hier diese Aufgaben wahr.

  • San Marino - Die Avvocatura dello Stato die zivilrechtlichen Interessen des Staats.

  • Singapur - Auch Singapur bedient sich des Attorney General, welchem der Solicitor General zur Seite steht.

  • Slovenien - Vor einigen Jahren wurde das Državno pravobranilstvo eingerichtet.

  • Spanien - Im Justizministerium ist die Abogacía General del Estado eingerichtet, welche den Staat vor den Zivilgerichten ausschließlich und auch vor den Verwaltungsgerichten und dem EuGH vertritt.

  • St. Lucia - Die Karibikinsel hat ebenfalls das Britische System des Attorney General übernommen.

  • Thailand - Auch dort vertritt der Attorney General die Interessen des Staats.

  • Tschechische Republik - Am 1. Juli 2002 wurde das Urad pro zastupovani statu ve vecech majetkovych gegründet.

  • USA - Die USA sowie die meisten Einzelstaaten haben von England die Einrichtung des Attorney General übernommen. Der Attorney General ist gleichzeitig Justizminister. Ihm untersteht der Solicitor General welcher für die Prozessführung namens des Staates vor dem Obersten Gerichtshof zuständig ist.


Außer den hier angeführten Institutionen gibt es noch in einigen anderen Ländern ähnliche Einrichtungen, auf deren Nennung mangels aktueller Informationen verzichtet wurde. Sollte eine(r) der BesucherInnen dieser Seite aktuelle Informationen zur Ergänzung der Aufstellung haben, so ersuche ich um Information.



Das Prokuraturgesetz (gem. BGBl. 1945/172) bzw. Prokuratursgesetz (gem. BGBl. 1989/343) tritt mit 31.12.2008 außer Kraft!
Statt dessen gilt ab 1.1.2009 das Finanzprokuraturgesetz
 

Zusammengestellt von Manfred Smolik 1998-2004